Zugangslösungen

Treppentürme & Leiternaufstiege

Treppentürme schaffen den Zugang zu höher oder tiefer gelegenen Arbeitsplätzen und werden vor einem 2,57 m – oder einem 3,07 m Gerüstfeld montiert. Sie werden ab einer Aufstiegshöhe von 5 m sowie alle 50 m (gemessen am Gebäudeumfang) errichtet.

Leiteraufstiege hingegen werden in der Regel als Höhenzugangsvariante in das Gerüst integriert. Gemäß der neuen Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 (Teil 1) sind Leiteraufstiege allerdings nur noch bei der Einrüstung von Einfamilienhäusern und bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m zulässig.

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